Es ist paradox. Da schwafeln die Altparteien davon, dass die AfD „verfassungsfeindlich“ sei. Den Beweis bleiben sie schuldig. Denn das, was da die Haldenwang-Behörde zusammengeschustert hat, das kann beileibe kein klardenkender Mensch wirklich ernst nehmen. Aber wie sieht es denn mit der Verfassungstreue von Schwarz-Rot-Grün aus? Erinnern wir uns: Die ersten zwanzig Artikel des Grundgesetzes gelten als das Kernstück der Verfassung mit „Ewigkeitswert“. Greifen wir einfach mal exemplarisch heraus:
Aus Artikel 3: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Seit der Gründung 2013 werden AfD-Parteigänger diskriminiert und ausgegrenzt. Mit Billigung und Ermunterung durch Regierungsmitglieder.
Aus Artikel 5: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Und wie zensiert wird! Google, Facebook und Co erhalten stets neue amtliche Vorgaben, welche Autoren bzw. deren Einträge zu löschen sind bzw. durch Suchmaschinen ignoriert werden. Jüngstes Beispiel: Das Verbot der Zeitschrift COMPACT. Hier mussten erst Gerichte die Frau Innenminister auf den richtigen Pfad zurückbringen.
Aus Artikel 6: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Von wegen! Grüne und Rote sehen in der konventionellen Ehe ein gesellschaftliches Auslaufmodell und wollen sie abschaffen: https://rp-online.de/politik/deutschland/gruenen-politikerin-will-die-ehe-abschaffen_aid-17220307 Die gemeinsame steuerliche Veranlagung von Ehegatten war Rot-Grün von jeher ein Dorn im Auge. Mit dem Wegfall der günstigen Steuerklassen für Eheleute wurde jetzt ein erster Schritt getan. Dafür wird die aus Afrika/Arabien importierte Polygamie auch hier immer mehr gesellschaftsfähig. Bei der Erweiterung des klassischen Ehebegriff hin zur Homoehe gab der damalige SPD-Justizminister von sich: „Im Gesetzestext steht nicht, dass eine Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden kann.“ Mit der gleichen Logik könnte man darauf hinweisen, dass im Gesetzestext nirgends steht, dass eine Ehe zwingend nur zwischen zwei Personen geschlossen wird. Zumal die Vielehe ältere kulturhistorische Wurzeln hat als die Homoehe. Mit dem Konstrukt der „Verantwortungsgemeinschaft“, über das Ampelparteien seit Jahren reden, wird hier ein Einfallstor vorbereitet: https://dip.bundestag.de/vorgang/rechtliche-absicherung-polygamer-formen-des-zusammenlebens-durch-die-verantwortungsgemeinschaft/308902?f.deskriptor=Polygamie&rows=25&pos=1&ctx=d
Aus Artikel 8: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Wir wissen zur Genüge, wie das in der Praxis gehandhabt wird. Die friedliche Demonstration von Skeptikern der Coronapolitik am 18. November 2020 in Berlin wurde brutal niedergeknüppelt; die Teilnehmer mit Wasserwerfern und Tränengas misshandelt. Die Obrigkeit versucht alles, um AfD-Parteitage zu behindern bzw. zu verhindern. Siehe Essen und andernorts.
Aus Artikel 13: Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Das stört Frau Innenminister gewaltig. Künftig soll das BKA auch private Wohnungen heimlich durchsuchen und verwanzen können: https://taz.de/Strittiger-Gesetzentwurf/!6026933/
Zu guter Letzt aus Artikel 2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Aus Opportunitätsgründen lässt die deutsche Justiz viele Straftäter frei herumlaufen. Auch Intensivtäter landen selten hinter Gittern. Ausreisepflichtige Gewalttäter haben faktisch Bleiberecht und können sich frei bewegen. Durch die offenen Grenzen kommen auch immer mehr Gefährder ins Land. Leidtragend ist die Bevölkerung, die inzwischen vielerorts um Leib und Leben bangen muss. Der Politik ist das egal. Die ideologisch begründete Zuwanderung (Deutschland muss sich ändern) nimmt keine Rücksicht auf das Lebensrecht der „schon länger hier Lebenden“.
Fazit: Die Verfassungsfeinde sitzen in den obersten Etagen. Wieder einmal bewahrheitet sich die alte Volksweisheit: „Der Fisch stinkt vom Kopf her“. Die regierungsamtlichen Diffamierungen der Opposition als „Verfassungsfeindlich“ sind in Wirklichkeit plumpe Ablenkungsmanöver und erinnern an den Brandstifter, der nach der Feuerwehr ruft. Oder den Räuber, der im Wegrennen schreit: „Haltet den Dieb!“
