Cancel Culture: Unveröffentlichte Leserbriefdebatten

Cancel Culture ist inzwischen ein gängiger Begriff. Er beschreibt knapp und präzise den Umgang eines dominanten Mainstream mit abweichenden Meinungen. Cancel Culture (CC) umfasst inzwischen alle Lebensbereiche, so auch die Lokalredaktionen von Tageszeitungen. CC wird sogar von den Lesern aktiv eingefordert nach dem Motto: Was mir nicht behagt, das sollen andere auch nicht zu Gesicht bekommen. Hier zwei konkrete Beispiele aus der RP vom Dezember und Februar, in denen sich ein gewisser Ernst K. über die Berichterstattung der Ratinger Lokalredaktion mokiert:

Zuschriften 14.12.20 und 27.2.21

So etwas ärgert mich natürlich. Und nicht nur mich. Ein über den CC-Versuch empörter Leser setzte mich in Kenntnis von einem Brief den er an Herrn K. adressiert hatte:

Sehr geehrter Herr K.,

über den Artikel der AFD in der RP zur Reduzierung der Fahrpreise im VRR habe ich mich sehr gefreut. Wenn Sie sich einmal mit der Tarifstruktur des VRR auseinandersetzen und diese mit anderen Städten vergleichen, so ist da doch schon ein großer Unterschied. Gerade für die Ratinger Bürger, die gelegentlich mit dem VRR nach Düsseldorf fahren.

Auch bin ich darüber froh, dass die RP doch einmal einen Artikel einer jungen Bürgerpartei druckt, die sonst meistens unterdrückt werden.

Ich möchte eine RP haben, die zu allen Parteien offen ist und damit auch alle Bürger anspricht.

Ihr Leserbrief ist unter Populistisch erschienen.

Populismus ist ein häufig genutzter Begriff. In der politischen Auseinandersetzung taucht er als Stigmawort auf, um andere Politiker oder Parteien zu diffamieren.

Schauen Sie doch bitte demnächst einmal über den Tellerrand hinaus und lassen andere Meinungen und Parteien auch gelten.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und eine frohe Weihnachtszeit

Auch schrieb ich dem Autor im Dezember einen persönlichen Brief:

Sehr geehrter Herr K.,

  über Ihre Leserzuschrift, die am Samstag in der RP abgedruckt wurde, kann  ich nur den Kopf schütteln. Wenn Sie die vorherigen Ausgaben der Rheinischen Post aufmerksam verfolgt haben, dann sollten Sie wissen, daß das Thema der hohen Fahrpreise zuerst von den GRÜNEN aufs Trapez gebracht wurde. Tatsächlich war das von Herrn Otto und seinen Parteigängern in gewisser Weise populistisch, denn auch die GRÜNEN in Ratingen wissen ganz genau, daß die Einflussmöglichkeiten der Stadt in dieser Angelegenheit begrenzt sind. Das kam im Ratsausschuss, bei dem ich zugegen war, deutlich zum Ausdruck.

Ich persönlich ärgere mich über die hohen Fahrpreise der S-Bahn seit dem Jahre 2007, als ich eine Wohnung in Nähe des Höseler Bahnhofs bezogen habe. Das war lange vor Gründung der AfD im Jahre 2013. Von daher hatte ich meinen  Leserbrief an die Lokalredaktion als Privatmann geschrieben; der vollständige Text befindet sich im Anhang. Da indessen Herr Kleeberg weiß, daß ich Sprecher des hiesigen Stadtverbandes bin, hat er meine Meinung als offizielle Mitteilung der Partei interpretiert. Ich habe damit kein Problem, denn in dem Falle ist das deckungsgleich. – Interessant, daß Sie beurteilen wollen, welche S-Bahn-Fahrten für die Bürger überflüssig sein sollen. Ich selbst bin in Düsseldorf in ärztlicher Behandlung; die Fahrten zu meinem dortigen  Pneumologen unternehme ich nicht zu meinem Vergnügen.  Überhaupt sollten wir froh sein, wenn wenigstens einige Kunden weiterhin Ihren Kaufleuten in der Stadt die Stange halten und nicht alles über Amazon bestellten. Denn viele Geschäftsinhaber, die bis jetzt noch durchgehalten haben,  stehen kurz vor dem Ruin.– Apropos „Coronaleugner“: Es gibt keinen vernünftigen Menschen, der die Existenz dieses Virus in Abrede stellt. Es gibt allerdings eine Menge Leute, welche die Verhältnismäßigkeit des aktuellen politischen Handelns kritisch hinterfragen. Wer diese besorgten Menschen als „Coronaleugner“ diffamiert ist entweder ein böswilliger Hetzer oder ist ebendiesen auf den Leim gegangen.    

Übrigens: Wenn Sie eine AfD-freie Zeitungslektüre konsumieren wollen, dann greifen Sie doch einfach zum Ratinger Wochenblatt, auch bekannt als „Roter Punkt“. Die haben es wie auch die übrigen Gazetten der Funke-Mediengruppe kategorisch abgelehnt, unsere Inserate zur Kommunalwahl zu veröffentlichen. Halten Sie das für „demokratisch?“ Lesen Sie bitte mal den Artikel 3 des Grundgesetzes aufmerksam durch.

Ich will Ihnen zugutehalten, daß Sie, wie viele Leute, der allfälligen Propaganda von Medien und Parteien gegen die AfD  auf den Leim gegangen sind. Informieren Sie sich bitte objektiv und alternativ, gerne auch im persönlichen Gespräch, das ich Ihnen hiermit anbiete. Ich freue mich immer, wenn ich festgefahrene Vorurteile aus dem Weg räumen kann.

Wie Sie, blogge auch ich gelegentlich. Allerdings nicht mit Fotos, sondern meinen Gedanken, die ich niederschreibe. Die Links finden Sie in der Unterschriftenzeile.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen ein friedliches Frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr!

Was soll ich sagen? Kein Dank, keine Reaktion! Statt dessen ein erneuter  CC-Versuch im Februar, siehe oben. Diesmal wende ich mich an die Redaktion der RP:

Leserbriefschreiber Ernst K. nimmt in der Samstagsausgabe zum wiederholten Mal Anstoß an der Berichterstattung der Rheinischen Post. Er stört sich daran, daß die Ratinger Lokalredaktion über die Initiative der AfD, die Ratinger Gewerbetreibenden  zu einer Corona-Krisensitzung einzuladen, überhaupt berichtet. Dabei verortet er die AfD in Lager der „Coronaleugner“.    Das ist völlig abwegig. Niemand, der seine fünf Sinne beisammen hat, stellt die Existenz des Coronavirus in Abrede. Gegenstand der öffentlichen Diskussion ist vielmehr die Verhältnismäßigkeit von Lockdown-Anordnungen,  die zu massiven Grundrechtseinschränkungen führen und viele Berufsgruppen  in existenzielle Nöte bringen. Hier haben in der Vergangenheit deutsche Gerichte des Öfteren korrigierend eingegriffen. Im  konkreten Tagesordnungspunkt in der Ratinger Ratsversammlung ging es indessen lediglich um Aufklärung des bedauerlichen Umstandes, daß das das erste Hilfsprogramm der Stadt von der hilfebedürftigen Zielgruppe nur sehr zögerlich in Anspruch  genommen wurde.  Es waren sich alle Parteien darüber  einig, daß hier Aufklärung geschaffen werden muß. Lediglich über das „wie“ gab es Kontroversen.   

Es ist die vornehme Aufgabe von Journalisten, über das Geschehene wahrheitsgemäß zu berichten. Ebenso muß eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit obrigkeitsstaatlicher Maßnahmen in einer offenen Gesellschaft erlaubt sein. Wer dies alles in Abrede stellt, der fühlt sich offensichtlich unter einem totalitären Regime besser aufgehoben als in einer Demokratie.

Diese Zuschrift wurde zwar nicht veröffentlicht, ich bin mir indessen sicher, daß sie gelesen und verstanden wurde.  Unser Fraktionsvorsitzender Werner Kullmann ergänzte rein sachlich:

… der Herr K. weiß wohl nicht, dass die Geschäftsinhaber rechtlich durch die „Nichtstörerhaftung“ gegenüber dem Staat eine Forderung haben. Es stehen viele Klagen in NRW an. Die Geschäftsinhaber sollten nicht „um Unterstützung hoffen“ wie Herr K. in seinem Leserbrief kolportiert, sondern ihr Recht einfordern, wenn der Staat ihnen nimmt. Dazu braucht es umfassende Information. Corona ist Fakt, die vielen Lockdowns sind zu hinterfragen. Da hilft die AfD Ratingen gerne den Geschädigten, weil sie und andere Steuerzahler das später für den Staat ja wieder erwirtschaften müssen.

Die Hilfe der AfD ist manchem unbequem. Und so möchte uns ein anderer Leser vorschreiben, wofür die AfD denn spenden soll. Erstaunlich, daß die RP diesen übergriffigen Text tatsächlich abdruckt:

RP vom 10. März 2021

So etwas lässt Werner Kullmann nicht auf sich sitzen. Hier seine umgehende Antwort an die RP:

Sehr geehrtes Redaktionsteam,

 Da Leserbriefschreiber Matthias W. mich in seiner Zuschrift persönlich angeht, bitte ich Sie, die nachfolgende Erwiderung zu veröffentlichen:

 Sehr geehrter Herr Leserbriefschreiber,

Sie verwechseln die Rollen: Nicht ich bin das Opfer, sondern unsere hilfebedürftigen Senioren, die nun die für sie bestimmte Hilfe nicht so einfach erhalten. Die besagten Gelder sind ja  nicht für die AfD, sondern an mich persönlich als Stadtrat. Leider ist Ihnen beim Lesen nicht aufgefallen, dass es hier um die Umwidmung des Geldes an Demenzkranke geht. Ist es für Sie nicht verwunderlich, dass ich als kleiner Kommunalpolitiker Ihr Steuergeld gar nicht annehmen will?

Doch woher wollen Sie eigentlich wissen, ob ich nicht schon für Flüchtlinge spende? Haben Sie denn etwa so wie ich mit ihren ausländischen Mitbürgern unter einem Dach gelebt und gefeiert? Haben Sie so wie ich Flüchtlingen aus den Kosovo Schülerpraktika und Arbeit gegeben? Wenn Sie persönlich der Flüchtlingshilfe eine Spende geben, dann sei Ihnen das unbenommen. Vielleicht bedenken Sie auch noch unsere hilfebedürftige Senioren und unterstützen diejenigen,  die sie aufopfernd pflegen. Machen Sie es mir doch einfach nach. Es müssen ja nicht gleich tausend im Monat sein. Ein paar hundert Euro monatlich wären ein guter Anfang.  Mit freundlichen Grüßen  Ihr Werner Kullmann

Diese Zuschrift wurde am Abend des 10. März der Rheinischen Post zugeleitet. Eine Veröffentlichung ist bislang nicht erfolgt. Cancel Culture?

Verfassungsschutz: Ein Etikettenschwindel

Nein, ich habe keine Angst vor dem Verfassungsschutz. Von mir aus können die mich von vorne bis hinten ausspähen. 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche. Ich habe nämlich nichts zu verbergen. Nicht das Geringste. Ich hätte auch nichts gegen Staatstrojaner auf meinem Rechner oder dem Smartphone einzuwenden. Mein Gewissen ist absolut rein.

Gleiches gilt für sämtliche mir persönlich bekannten Parteifreunde in der Alternative für Deutschland. Da ruft niemand zum Umsturz unseres Landes auf. Ich sage es hier klar und deutlich: Alle, die ich kenne, stehen fest mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes!

Traurig, aber wahr: Ja, es gibt sie wirklich, die Feinde unserer Demokratie. Und die lassen es hier richtig krachen: Regelmäßig gibt es Angriffe auf Polizeiwachen, Hausbesetzungen,  Brandanschläge und Ausschreitungen. Die Autorität unseres Gemeinwesens wird stets aufs neue herausgefordert: So etwa die Plünderungen und Brandschatzungen beim G20-Gipfel in Hamburg, bei der EZB in Frankfurt, die „Partyszene“ in vielen Städten, tausende  abgefackelte Autos allein in Berlin, die Erstürmung von Polizeistationen in Connewitz, Stahlkugeln gegen Polizisten im Hambacher Forst, Anschläge auf Bahnstrecken, Abbrennen von Stromkästen und Funkstationen, Verkehrsblockaden.  Usw., usw. Waren das etwa AfD-Parteigänger? Hallo? Oder war das ein ganz anderes Klientel?  Hand aufs Herz!

Fassungslosigkeit vor einer Woche: Der Verfassungsschutz erklärt die AfD zum Prüffall! So posaunten es am 3. März  übereinstimmend alle deutschen Medien. Zwar erfolgte die Verkündung der Botschaft weder durch den Pressesprecher der Behörde noch durch Haldenwang und auch nicht durch den Innenminister.  Statt dessen hieß es im gängigen Jargon: „Wie man aus sicherer Quelle erfahren habe.“ Will sagen: Die Chose war ganz einfach durchgestochen.  In voller Absicht.

Die Begeisterung in der Mainstreampresse war groß: „Notwendig!“ kommentierte die Rheinische Post. Aber nur ein Strohfeuer. Denn nach zwei Tagen kam die ernüchternde Klatsche: Das Kölner Verwaltungsgericht untersagte der Haldenwang-Behörde schlichtweg, weiterhin über die AfD als Beobachtungsfall zu schwadronieren. Nicht das erste Mal,  daß deutsche Gerichte den Übereifer der „Verfassungsschützer“ ausbremsten. Allerdings: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt’s sich gänzlich ungeniert. Der von Merkels Gnaden installierte Haldenwang ist da schmerzlos.

Die Verfassung dieses Landes ist bekanntlich unser Grundgesetz. Man muß sich diese Groteske ganz einfach mal verinnerlichen: Da hebelt die Regierung auf Basis fragwürdiger Zahlen ein Grundrecht nach dem anderen aus:  Bewegungsfreiheit, Reisefreiheit, Berufsfreiheit, Meinungsfreiheit. Hochgestellte Beamte, die Kritik üben, werden ganz einfach kaltgestellt. Abweichende Meinungen werden im Staatsfunk erst gar nicht gesendet. Nicht zuletzt Artikel drei GG:  „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“  Man beachte: Politische Anschauungen! Doch wer wird jetzt ins Visier des Geheimdienstes genommen: Die demokratisch gewählte parlamentarische Opposition!

Es gäbe  wirklich gute Gründe, unsere Grundrechte und mithin unsere Verfassung vor der Übergriffigkeit der Regierung und ihrer Lakaien in den Parteien zu schützen. Der „Verfassungsschutz“ ist diesbezüglich ein Komplettausfall. Nicht nur das: Er findet sich in der Rolle eines Brandstifters, der sich als Feuerwehrmann tarnt. Anders formuliert: Hier hat man den Bock zum Gärtner gemacht. In voller Absicht.

Wer glaubt, daß es bei der „Beobachtung“ der AfD um Erkenntnisgewinn geht, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Tatsächlich ist die Zielsetzung mit der Verkündung des „Beobachtungsfalls“ eine ganz andere: Staatsdiener, Beamte und öffentlich Bedienstete sollen abgeschreckt werden, sich zur AfD zu bekennen. Dabei sind es gerade Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungskräfte und  Sanitäter, die für offensichtliches Regierungsversagen den Kopf hinhalten und die Schattenseiten einer verfehlten Politik tagtäglich ausbaden müssen.  Nicht von ungefähr müssen Polizeistationen und Gerichtsgebäude heute  ganz anders geschützt werden als noch vor einigen Jahren. Verwaltungsangestellte mit Publikumsverkehr haben heute einen lebensrettenden „Alarmknopf“  unter ihrem Pult. Selbst städtische Ordnungskräfte tragen inzwischen Schutzwesten. Noch einmal: Es sind nicht die AfD-Parteigänger, welche Verantwortung tragen für diese verhängnisvolle Entwicklung.

Man kann es nicht oft genug betonen: Die Bundesrepublik ist tatsächlich das einzige Land der westlichen Welt, das seinen Inlandsgeheimdienst auf die Opposition ansetzt. Kein gutes Zeichen. Denn derlei kennt man üblicherweise nur von totalitären Regimen.  Es ist dringend notwendig, unsere freiheitliche Verfassung zu schützen. Sie ist bedroht ausgerechnet von denen, die sich unter falschem Deckmantel als „Verfassungsschutz“  tarnen.Flyer_VS_Flyeralarm_Wickel_8S

Sehr geehrter Herr Ulrich,
liebe Mitglieder und Förderer der Alternative für Deutschland,

der AfD-Bundesvorstand hat in seiner außerordentlichen Präsenzsitzung am 27. November 2020 vor unserem heute in Kalkar beginnenden 11. Bundesparteitag einstimmig folgenden Grundsatzbeschluss zum Thema „AfD und freiheitlich-demokratische Grundordnung“ gefasst:

1) Die AfD bejaht die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes. Sie tritt aktiv für die Wahrung der Demokratie, des Rechtsstaats und für die Achtung und den Schutz der Menschenwürde ein.

2) Wenn ein Mitglied sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, ist das ein sehr schwerwiegender Verstoß gegen die Grundsätze der Partei.

3) Wenn ein Mitglied Äußerungen tätigt, die inhaltlich mit einem der Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar sind, oder wenn ein Mitglied Äußerungen macht oder andere Verhaltensweisen vornimmt, die rechtmäßig als Anhaltspunkte für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen der AfD gewertet werden können, ist das ein erheblicher Verstoß gegen die Grundsätze der Partei.

4) In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass die Verfassungsschutzbehörden häufig Äußerungen oder andere Verhaltensweisen als Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD oder einer Gliederung der Partei bewerten, obwohl sie nach Auffassung der AfD nicht so bewertet werden dürfen und die Bewertung der Verfassungsschutzbehörden nach Auffassung der AfD also rechtswidrig ist. Im Falle rechtswidriger Bewertungen der Äußerungen oder anderen Verhaltensweisen eines Mitglieds liegt kein Verstoß des Mitglieds gegen Grundsätze der Partei im Sinne von Nr. 2) oder Nr. 3) vor. Die AfD geht in geeigneter Weise gegen rechtswidrige Bewertungen der Verfassungsschutzbehörden gerichtlich vor.

5) Bei rechtlichen Streitigkeiten über Bewertungen der Verfassungsschutzbehörden geht es der AfD darum, die Offenheit des politischen Willensbildungsprozesses und die Meinungsfreiheit gegen rechtswidrige Einengungen seitens des Verfassungsschutzes und gegen die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes zu verteidigen. Es geht ihr in keinem Fall darum, politische Positionen zu verteidigen, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar sind.

6) Da die AfD die freiheitliche demokratische Grundordnung uneingeschränkt bejaht und sie gegen ihre Verletzung verteidigt, beruhen die Rechtsstreitigkeiten, welche die AfD gegen Verfassungsschutzbehörden führt, auf einem unterschiedlichen Verständnis davon, welche Anforderungen sich aus der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Hinblick auf Äußerungen und andere Verhaltensweisen ergeben, mitunter auch aus einer unterschiedlichen Interpretation einzelner verfassungsrechtlicher Anforderungen. Im Streit um die richtige Interpretation kann am Ende eines gerichtlichen Verfahrens nur eine Seite Recht bekommen. Die AfD erklärt hiermit, dass sie nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten das Ergebnis der letztinstanzlichen Entscheidung, gegebenenfalls der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, akzeptieren wird.
Das heißt konkret insbesondere: Falls sich herausstellen sollte, dass bestimmte Äußerungen, die nach Auffassung der AfD verfassungskonform sind, nach der letztinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung und gegebenenfalls nach Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht vom Verfassungsschutz zutreffend als Anhaltspunkte für gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Bestrebungen gewertet worden sind, wird die AfD solche Äußerungen künftig unterlassen und mit den Mitteln des Parteiordnungsrechts dies auch gegenüber ihren Mitgliedern durchsetzen.


Der Bundesvorstand hat außerdem beschlossen, das von Prof. Dr. Dietrich Murswiek ursprünglich 2018 erstellte Gutachten zum Thema „Welche Folgen hat die Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst?“ in einer aktualisierten und gekürzten Fassung neu zu veröffentlichen und zeitnah auf der Webseite www.gemeinsam-fuer-das-grundgesetz.de zur Verfügung zu stellen