Der nachfolgende Text wurde bereits im Februar 2019 anläßlich eines Stammtisches des AfD-Stadtverbandes Ratingen verfasst. Es geht um das interne Papier des Verfassungsschutzes zur AfD sowie um die Leitlinien eines Parteiverbotsurteils. Beide Papiere können als Link am Ende des Textes aufgerufen werden. Der Inhalt ist unverändert aktuell.
Liebe Freunde,
es war schon eine Premiere, daß unser Stammtisch am Donnerstag in Ratingen diesmal unter Polizeischutz stattfand. Es war so gegen 18:45, als plötzlich drei Polizisten, jeder über eins neunzig und respekteinflößend, in voller Kampfausrüstung erschienen und sich sehr freundlich nach unserer Veranstaltung erkundigten. Sie würden in der Nähe bleiben; sollte es Ärger geben oder irgendetwas passieren, solle ich sofort die 110 anrufen. Meine Frage, ob es konkrete Hinweise auf geplante Aktionen gäbe, wurde verneint. – Tatsächlich blieb es auch, wie bei allen früheren Zusammenkünftig im Freizeitzentrum, den ganzen Abend ruhig; von Störern keine Spur. Ich vermute, daß die öffentliche Bekanntmachung unserer Versammlung mit unserem Abgeordneten Herbert Strotebeck in der Lokalpresse unsere Ordnungshüter veranlasst hatte, vorsorglich Präsenz zu zeigen. Herzlichen Dank!
Eines unserer vielen Themen an dem Abend war die Vorgehensweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen unsere Partei. Auf Wunsch mancher Teilnehmer leite ich hiermit das Urteil des Bundesverfassungsgericht im Parteiverbotsverfahren sowie das jüngst durchgestochene BfV-Gutachten weiter und wiederhole die wesentlichen Gesichtspunkte dazu aus unserem Treffen. Beide Dokumente befinden sich im Anhang dieses Mails.
Vorbemerkung für diejenigen, die nicht am Donnerstag dabei waren: Wir sind uns alle darüber einig, daß das BfV nach der Ablösung des bei GroKo in Ungnade gefallenen Präsidenten Georg Maaßen und der Inthronisierung eines Merkel-affinen Nachfolgers nun gegen unsere Partei instrumentalisiert wird. Nachdem die AfD erfolgreich in sämtliche Parlamente dieses Landes einziehen konnte, ist die Androhung der Beobachtung durch den Verfassungsschutz das letzte verzweifelte Mittel der Regierenden, eine unbequeme Opposition zu eliminieren. Tatsächlich ist die Bundesrepublik das einzige Land der westlichen Welt diesseits des ehemaligen Eisernen Vorhangs, das seinen Inlandsgeheimdienst nicht nur zur konkreten Gefahrenabwehr, sondern auch zum Ausschnüffeln oppositioneller Gedanken einsetzt.
Wir müssen diese Gefahr ernst nehmen. Denn mit einer „offiziellen Beobachtung“ durch das BfV entstehen uns erhebliche Nachteile. Nicht nur, daß öffentlich Bedienstete davon abgehalten werden bei uns mitzuwirken, es drohen uns auch erhebliche finanzielle Einbußen. Die Parteienfinanzierung kann uns entzogen werden, ebenso kann die steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden und Mitgliedsbeiträgen gestrichen werden. Das würde unsere Handlungsspielräume und damit unsere Erfolgschancen erheblich beschneiden.
Wie ist nun die Argumentationslinie der neuen BfV-Führung bezüglich einer präsumtiven „Verfassungswidrigkeit“? Hierzu gibt das Urteil im NPD-Verbotsverfahren der Jahre 2012 bis 2017 die Grundlinie vor: „Verletzung der Menschenwürde“. Erinnern wir uns: Das Verfassungsgericht schaffte damals den Spagat, das von der Politik gewünschte Parteiverbot zwar zu verwerfen, aber gleichwohl die NPD als „Verfassungsfeindlich“ zu erklären. Damit war zweierlei erreicht: Der NPD war der Weg zur Revision beim Europäischen Gerichtshof versperrt, aber es bedeutete zugleich das finanzielle Ende der Partei und damit den Absturz in die absolute Bedeutungslosigkeit. Denn flugs nach dem Urteil nutzen Regierung und Parlament die Gelegenheit zu einer Verfassungsänderung: Der NPD wurde aus der Parteienfinanzierung ausgeschlossen.
Wer glaubt, daß sich das BVerfG damals die Mühe gemacht hätte, die Programmatik der NPD mit der überlieferten NS-Ideologie etwa eines Alfred Rosenberg, Goebbels oder Hitler abzugleichen, der befindet sich im Irrtum. Gewichtigstes Kriterium für die Urteilsfindung war die Verletzung der „Menschenwürde“, die nach Artikel 1 GG besonders geschützt ist: „Unantastbar“. Eine konkrete Begriffsdefinition der „Menschenwürde“ findet sich indessen nicht im Text des GG, die Väter des Grundgesetzes gingen offenbar von einem intuitiven Verständnis aus.
Der Urteilsbegründung des BVerfG folgend ist die Menschenwürde insbesondere dann verletzt, wenn Zuwanderer oder eine Teilmenge daraus in diesem Land als Gruppe beleidigt werden, Ihnen pauschal bestimmte Eigenschaften oder Absichten unterstellt werden oder ihnen Rechte als deutsche Staatsbürger eingeschränkt werden sollen. Besonders verwerflich ist demnach die Beschränkung des „Deutschseins“ auf die genetische Abstammung von deutschen Vorfahren. Ich empfehle, im Text der anhängenden Urteilsbegründung einfach nach dem Suchbegriff „Menschenwürde“ zu filtern. Es gibt insgesamt 57 Fundstellen, aus denen das Gericht dann die Verfassungsfeindlichkeit und somit eine Ablehnung der Freiheitlich-demokratischen-Grundordnung (FDGO) durch die beklagte Partei ableitet.
Auch sehr aufschlussreich ist die Einbeziehung der „Anhänger“ bei der Beurteilung. Zitat aus den Leitsätzen zum Urteil: Dass eine Partei die Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt, muss sich aus ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger ergeben. .. Anhänger sind alle Personen, die sich für eine Partei einsetzen und sich zu ihr bekennen, auch wenn sie nicht Mitglied der Partei sind. – Das muß man erst mal auf sich wirken lassen.
Das Gutachten des BfV mit seinem neuen Präsidenten hangelt sich nun verkrampft an der vom BVerfG vorgegebenen Linie entlang und versucht in emsigen Bemühen, aus einer konstruierten Missachtung der Menschenwürde durch Äußerungen einzelner Personen eine Verfassungsfeindlichkeit bzw. Ablehnung der FDGO abzuleiten, aus der heraus als pars pro toto das Verdikt über die Gesamtpartei zu fällen wäre. Das ist die offensichtliche Intention der Verkündung des „Verdachtsfalles“. Ich empfehle, den BfV-Text, der immerhin eine gewaltige Fleißarbeit offenbart, mit den Suchbegriffen „Menschenwürde“ und „Anhänger“ zu scannen. Die Lektüre ist aufschlussreich. Ich hatte dies bei unserem Stammtisch in Kürze exemplarisch demonstriert. Mit diesem Material im Anhang kann es jeder nachvollziehen und sich seine eigene Meinung bilden.
Herzliche Grüße, Ihr Bernd Ulrich
Hier das →“Gutachten“ der Haldenwang-Behörde
Hier das Urteil zum Parteiverbot: