Nein, ich habe keine Angst vor dem Verfassungsschutz. Von mir aus können die mich von vorne bis hinten ausspähen. 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche. Ich habe nämlich nichts zu verbergen. Nicht das Geringste. Ich hätte auch nichts gegen Staatstrojaner auf meinem Rechner oder dem Smartphone einzuwenden. Mein Gewissen ist absolut rein.
Gleiches gilt für sämtliche mir persönlich bekannten Parteifreunde in der Alternative für Deutschland. Da ruft niemand zum Umsturz unseres Landes auf. Ich sage es hier klar und deutlich: Alle, die ich kenne, stehen fest mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes!
Traurig, aber wahr: Ja, es gibt sie wirklich, die Feinde unserer Demokratie. Und die lassen es hier richtig krachen: Regelmäßig gibt es Angriffe auf Polizeiwachen, Hausbesetzungen, Brandanschläge und Ausschreitungen. Die Autorität unseres Gemeinwesens wird stets aufs neue herausgefordert: So etwa die Plünderungen und Brandschatzungen beim G20-Gipfel in Hamburg, bei der EZB in Frankfurt, die „Partyszene“ in vielen Städten, tausende abgefackelte Autos allein in Berlin, die Erstürmung von Polizeistationen in Connewitz, Stahlkugeln gegen Polizisten im Hambacher Forst, Anschläge auf Bahnstrecken, Abbrennen von Stromkästen und Funkstationen, Verkehrsblockaden. Usw., usw. Waren das etwa AfD-Parteigänger? Hallo? Oder war das ein ganz anderes Klientel? Hand aufs Herz!
Fassungslosigkeit vor einer Woche: Der Verfassungsschutz erklärt die AfD zum Prüffall! So posaunten es am 3. März übereinstimmend alle deutschen Medien. Zwar erfolgte die Verkündung der Botschaft weder durch den Pressesprecher der Behörde noch durch Haldenwang und auch nicht durch den Innenminister. Statt dessen hieß es im gängigen Jargon: „Wie man aus sicherer Quelle erfahren habe.“ Will sagen: Die Chose war ganz einfach durchgestochen. In voller Absicht.
Die Begeisterung in der Mainstreampresse war groß: „Notwendig!“ kommentierte die Rheinische Post. Aber nur ein Strohfeuer. Denn nach zwei Tagen kam die ernüchternde Klatsche: Das Kölner Verwaltungsgericht untersagte der Haldenwang-Behörde schlichtweg, weiterhin über die AfD als Beobachtungsfall zu schwadronieren. Nicht das erste Mal, daß deutsche Gerichte den Übereifer der „Verfassungsschützer“ ausbremsten. Allerdings: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt’s sich gänzlich ungeniert. Der von Merkels Gnaden installierte Haldenwang ist da schmerzlos.
Die Verfassung dieses Landes ist bekanntlich unser Grundgesetz. Man muß sich diese Groteske ganz einfach mal verinnerlichen: Da hebelt die Regierung auf Basis fragwürdiger Zahlen ein Grundrecht nach dem anderen aus: Bewegungsfreiheit, Reisefreiheit, Berufsfreiheit, Meinungsfreiheit. Hochgestellte Beamte, die Kritik üben, werden ganz einfach kaltgestellt. Abweichende Meinungen werden im Staatsfunk erst gar nicht gesendet. Nicht zuletzt Artikel drei GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Man beachte: Politische Anschauungen! Doch wer wird jetzt ins Visier des Geheimdienstes genommen: Die demokratisch gewählte parlamentarische Opposition!
Es gäbe wirklich gute Gründe, unsere Grundrechte und mithin unsere Verfassung vor der Übergriffigkeit der Regierung und ihrer Lakaien in den Parteien zu schützen. Der „Verfassungsschutz“ ist diesbezüglich ein Komplettausfall. Nicht nur das: Er findet sich in der Rolle eines Brandstifters, der sich als Feuerwehrmann tarnt. Anders formuliert: Hier hat man den Bock zum Gärtner gemacht. In voller Absicht.
Wer glaubt, daß es bei der „Beobachtung“ der AfD um Erkenntnisgewinn geht, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Tatsächlich ist die Zielsetzung mit der Verkündung des „Beobachtungsfalls“ eine ganz andere: Staatsdiener, Beamte und öffentlich Bedienstete sollen abgeschreckt werden, sich zur AfD zu bekennen. Dabei sind es gerade Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Sanitäter, die für offensichtliches Regierungsversagen den Kopf hinhalten und die Schattenseiten einer verfehlten Politik tagtäglich ausbaden müssen. Nicht von ungefähr müssen Polizeistationen und Gerichtsgebäude heute ganz anders geschützt werden als noch vor einigen Jahren. Verwaltungsangestellte mit Publikumsverkehr haben heute einen lebensrettenden „Alarmknopf“ unter ihrem Pult. Selbst städtische Ordnungskräfte tragen inzwischen Schutzwesten. Noch einmal: Es sind nicht die AfD-Parteigänger, welche Verantwortung tragen für diese verhängnisvolle Entwicklung.
Man kann es nicht oft genug betonen: Die Bundesrepublik ist tatsächlich das einzige Land der westlichen Welt, das seinen Inlandsgeheimdienst auf die Opposition ansetzt. Kein gutes Zeichen. Denn derlei kennt man üblicherweise nur von totalitären Regimen. Es ist dringend notwendig, unsere freiheitliche Verfassung zu schützen. Sie ist bedroht ausgerechnet von denen, die sich unter falschem Deckmantel als „Verfassungsschutz“ tarnen.Flyer_VS_Flyeralarm_Wickel_8S
Sehr geehrter Herr Ulrich,
liebe Mitglieder und Förderer der Alternative für Deutschland,
der AfD-Bundesvorstand hat in seiner außerordentlichen Präsenzsitzung am 27. November 2020 vor unserem heute in Kalkar beginnenden 11. Bundesparteitag einstimmig folgenden Grundsatzbeschluss zum Thema „AfD und freiheitlich-demokratische Grundordnung“ gefasst:
1) Die AfD bejaht die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes. Sie tritt aktiv für die Wahrung der Demokratie, des Rechtsstaats und für die Achtung und den Schutz der Menschenwürde ein.
2) Wenn ein Mitglied sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, ist das ein sehr schwerwiegender Verstoß gegen die Grundsätze der Partei.
3) Wenn ein Mitglied Äußerungen tätigt, die inhaltlich mit einem der Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar sind, oder wenn ein Mitglied Äußerungen macht oder andere Verhaltensweisen vornimmt, die rechtmäßig als Anhaltspunkte für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen der AfD gewertet werden können, ist das ein erheblicher Verstoß gegen die Grundsätze der Partei.
4) In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass die Verfassungsschutzbehörden häufig Äußerungen oder andere Verhaltensweisen als Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD oder einer Gliederung der Partei bewerten, obwohl sie nach Auffassung der AfD nicht so bewertet werden dürfen und die Bewertung der Verfassungsschutzbehörden nach Auffassung der AfD also rechtswidrig ist. Im Falle rechtswidriger Bewertungen der Äußerungen oder anderen Verhaltensweisen eines Mitglieds liegt kein Verstoß des Mitglieds gegen Grundsätze der Partei im Sinne von Nr. 2) oder Nr. 3) vor. Die AfD geht in geeigneter Weise gegen rechtswidrige Bewertungen der Verfassungsschutzbehörden gerichtlich vor.
5) Bei rechtlichen Streitigkeiten über Bewertungen der Verfassungsschutzbehörden geht es der AfD darum, die Offenheit des politischen Willensbildungsprozesses und die Meinungsfreiheit gegen rechtswidrige Einengungen seitens des Verfassungsschutzes und gegen die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes zu verteidigen. Es geht ihr in keinem Fall darum, politische Positionen zu verteidigen, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar sind.
6) Da die AfD die freiheitliche demokratische Grundordnung uneingeschränkt bejaht und sie gegen ihre Verletzung verteidigt, beruhen die Rechtsstreitigkeiten, welche die AfD gegen Verfassungsschutzbehörden führt, auf einem unterschiedlichen Verständnis davon, welche Anforderungen sich aus der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Hinblick auf Äußerungen und andere Verhaltensweisen ergeben, mitunter auch aus einer unterschiedlichen Interpretation einzelner verfassungsrechtlicher Anforderungen. Im Streit um die richtige Interpretation kann am Ende eines gerichtlichen Verfahrens nur eine Seite Recht bekommen. Die AfD erklärt hiermit, dass sie nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten das Ergebnis der letztinstanzlichen Entscheidung, gegebenenfalls der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, akzeptieren wird.
Das heißt konkret insbesondere: Falls sich herausstellen sollte, dass bestimmte Äußerungen, die nach Auffassung der AfD verfassungskonform sind, nach der letztinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung und gegebenenfalls nach Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht vom Verfassungsschutz zutreffend als Anhaltspunkte für gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Bestrebungen gewertet worden sind, wird die AfD solche Äußerungen künftig unterlassen und mit den Mitteln des Parteiordnungsrechts dies auch gegenüber ihren Mitgliedern durchsetzen.
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Der Bundesvorstand hat außerdem beschlossen, das von Prof. Dr. Dietrich Murswiek ursprünglich 2018 erstellte Gutachten zum Thema „Welche Folgen hat die Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst?“ in einer aktualisierten und gekürzten Fassung neu zu veröffentlichen und zeitnah auf der Webseite www.gemeinsam-fuer-das-grundgesetz.de zur Verfügung zu stellen